Gefördert werden Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen. Förderfähig sind Projekte, die darauf abzielen, Forschungsergebnisse und -methoden zu kommerzialisierbaren Produkten oder Serviceangeboten weiterzuentwickeln. Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.