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FAQ

Was heißt Projektförderung? Wo gibt es Fördergelder? Wie muss man Fördergelder beantragen? Antworten auf Fragen, die häufig an die Förderberatung des Bundes gestellt werden.

Anatolii Babii/iStock/Thinkstock

Was wird im Rahmen der Projektförderung des Bundes gefördert?

Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage von Fach- bzw. Rahmenprogrammen konkrete FuE-Vorhaben, die den Wissensstand in zentralen Anwendungsbereichen vorantreiben und so als Wachstumstreiber in vielen Branchen wirken. Darüber hinaus werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch spezielle technologieoffene Förderprogramme unterstützt. Fördermittelgeber sind das BMBF, das BMWK, das BMUV, das BMEL und das BMDV.

Wer wird mittels Projektförderung unterstützt?

Sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und andere FuE-Institutionen können sich an den Forschungsförderprogrammen beteiligen. Einzelne Programme sind speziell kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten. Gefördert werden vorrangig Forschungsverbünde zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen.

Wie erfolgt die Projektförderung?

Die Projektförderung des Bundes erfolgt in der Regel auf dem Wege der Zuschussförderung für konkrete Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben). Die Fördermittel werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

EU-Regelungen zu Definitionen für Forschungseinrichtungen und Unternehmen, speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zur Frage, was zu förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsleistungen gehört und welches Verhältnis zulässig ist zwischen Fördermitteln und Eigenmitteln bei geförderten Unternehmen, bilden den einheitlichen Rahmen für die Forschungsförderung in Deutschland.

Die Förderbekanntmachungen zu einzelnen Programmen oder Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet. Die Förderbekanntmachungen beschreiben Ziele, Zielgruppen, Schwerpunkte, Besonderheiten und den Ablauf des Verfahrens.

Projektträger sind mit der fachlichen und administrativen Betreuung von FuE-Förderprojekten beauftragt. Sie informieren und beraten Förderinteressenten, nehmen Projektskizzen und Anträge entgegen und begleiten die Durchführung der Projekte bis zu ihrem Abschluss.

Beim Antragsverfahren ist zwischen ein- und zweistufigen Verfahren zu unterscheiden. Bei einem einstufigen Verfahren wird fristgemäß ein rechtsverbindlicher Vollantrag eingereicht, der Grundlage für die Beurteilung der Förderfähigkeit (z. B. durch den Projektträger oder ein Expertengremium) und der Förderentscheidung durch den Zuwendungsgeber ist. Bei einem zweistufigen Verfahren wird im Vorfeld der Antragstellung zunächst eine Projektskizze eigereicht, die in einer Kurzfassung alle zur Begutachtung erforderlichen Informationen enthalten muss. Im Falle einer positiven Bewertung wird man aufgefordert, einen ausführlichen Antrag einzureichen. 

Werden auch Projekte außerhalb von Bekanntmachungen gefördert?

In dringenden Ausnahmefällen ist das möglich, wenn schnell auf außergewöhnliche Ereignisse reagiert werden muss und Fördergelder schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden müssen. Beispiele dafür sind die Ebola-Epidemie in Westafrika (2014) oder die Corona-Pandemie.

Welche Punkte sollte eine Projektskizze enthalten?

Eine Projektskizze sollte Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Darstellung des Bezugs zu den Förderschwerpunkten des Programms
  • kurze Beschreibung der Aufgabenstellung (Ideendarstellung) und der beteiligten Partner
  • Ergebnis von Informationsrecherchen zum Stand von Wissenschaft und Technik
    (eigener Erkenntnisstand und der Erkenntnisstand bei Dritten)
  • Darstellung bereits vorhandener/laufender Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen zum gleichen Projektthema
  • thematische, zeitliche und finanzielle Abgrenzung des Vorhabens
  • eigene Einschätzung der Anwendungsmöglichkeiten und des Gesamtaufwands

Weitere Hinweise enthalten die jeweiligen Förderbekanntmachungen.

Was ist bei einer Antragstellung zu beachten?

Die Anträge werden bei dem fachlich zuständigen Projektträger eingereicht. Die Kontaktadressen sind in der entsprechenden Förderbekanntmachung aufgeführt.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das barrierefreie Internet-Portal easy-Online bzw. so wie in der Förderrichtlinie beschrieben. Easy-Online unterstützt bei der Berechnung der gesamten Finanzierung und enthält Plausibilitäts- sowie Vollständigkeitsprüfungen. Der Antrag kann rechtsverbindlich unterschrieben als auch elektronisch signiert werden.

Welche Berichtspflichten gibt es?

Der Projektfortschritt ist über Zwischenberichte zu dokumentieren. Nach Beendigung des Vorhabens ist ein Abschlussbericht vorzulegen, aus dem die Verwertung der Forschungsergebnisse ersichtlich sein muss. Die Abschlussberichte werden über die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Besteht eine Recherchemöglichkeit nach geförderten Projekten?

Im Förderkatalog, einer Datenbank für die Öffentlichkeit, die aus mehr als 110.000 abgeschlossenen und laufenden Vorhaben der Projektförderung des Bundes besteht, kann interaktiv und individuell im Datenbestand recherchiert sowie ausgewählte Statistiken abgerufen werden. 

Wo findet man einen Überblick über aktuelle Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder und der EU?

Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.

Welche steuerlichen Aspekte sind für die Projektförderung relevant?

Als sogenannter "echter Zuschuss" unterliegen Zuwendungen, die der Bund auf der Grundlage der geltenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017) gewährt, grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. 

Die Zuwendung ist jedoch als außerordentlicher Ertrag bei der Ertragsbesteuerung durch die Einkommenssteuer (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) oder Körperschaftsteuer (juristische Personen) oder Gewerbesteuer (Gewerbebetrieb) zu berücksichtigen. Demgegenüber können die gesamten Aufwendungen für das Förderprojekt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. 

Die Auftragsforschung an Hochschulen ist nicht umsatzsteuerfrei. Allerdings bleiben Umsätze aus Auftragsforschungen ertragssteuerfrei. 

Über die steuerliche Behandlung der Zuwendungen entscheidet im Einzelfall unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) generell das zuständige Finanzamt.

Berät die Förderberatung des Bundes zur Forschungszulage?

Nein. Die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes berät zur Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben im Rahmen von Förder- bzw. Fachprogram­men. Informationen zur Forschungszulage auf Grundlage des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) werden auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zur Verfügung gestellt: www.bescheinigung-forschungszulage.de

Ist mein Unternehmen ein KMU? (KMU-Definition der Europäischen Kommission)

Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU ist die von der EU-Kommission angenommene Empfehlung 2003/361/EG, die seit dem 1. Januar 2005 gilt. Mit der Neuregelung wurde bei den relevanten Umsatz- und Bilanzwerten die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt. 

Insbesondere KMU, die Teil einer größeren Unternehmensstruktur sind, können sich anders als echte KMU auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen und sollen nach dem Willen der Kommission nicht von Unterstützungsmaßnahmen für KMU profitieren.

Ausschlaggebend für eine Bewertung eines KMU sind daher nicht mehr allein die reinen Kenndaten, sondern auch die Unternehmensstruktur. Ob ein Unternehmen als KMU anerkannt werden kann, lässt sich daher nur eingeschränkt schematisch bestimmen.

Grundlegend sind die folgenden Kenndaten des EU-Rahmens. Danach sind Mikro-, Kleine und Mittelgroße Unternehmen anhand folgender Kenndaten zu bestimmen:

Unternehmenskategorie

Zahl der Mitarbeiter

Umsatz
oder

Bilanzsumme

mittelgroß

unter 250

höchstens 50 Mio. €

höchstens 43 Mio. €

klein

unter 50

höchstens 10 Mio. €

höchstens 10 Mio. €

mikro

unter 10

höchstens 2 Mio. €

höchstens 2 Mio. €


Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Kommission hat dazu ein Erklärungsmuster veröffentlicht.

Links

KMU-Definition, Empfehlung 2003/361/EG
KMU-Handbuch der Europäischen Kommission (diverse Sprachen), Version 2020
KMU-Definition, Anhang I, EU-Verordnung Nr. 651/2014
Webseite der EU zur KMU-Definition (en)