Durch die industrielle Gemeinschaftsforschung und -entwicklung sollen Orientierungswissen erarbeitet und technologische Plattformen für ganze Branchen oder zur branchenübergreifenden Nutzung entwickelt werden. Damit sollen die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten und / oder branchenübergreifenden Netzwerken unterstützt und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang zu praxisnahen Forschungsergebnissen ermöglicht werden.
Gefördert werden wissenschaftlich-technische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch Forschungsvereinigungen als repräsentativen Vertretungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und vorwettbewerblich organisiert werden. Die allen Unternehmen zugänglichen Ergebnisse dienen insbesondere dem Ausgleich größenbedingter Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Forschung und Entwicklung und tragen so zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF).
Industrieunternehmen oder Forschungsstellen können Vorschläge für Themen, die im Rahmen eines Vorhabens der industriellen Gemeinschaftsforschung bearbeitet werden sollen, an die Geschäftsstelle der zuständigen Mitgliedsvereinigung richten.
Die FuE-Vorhaben sollen die Grundlage für die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bilden oder zu Normen, Standards etc. führen.
Die Anträge müssen Transfervorschläge, Aussagen zur Umsetzbarkeit und zur wirtschaftlichen Bedeutung einschließen.
Der für eine Förderung vorgesehene Bewilligungszeitraum eines FuE-Vorhabens soll nicht mehr als drei Jahre betragen.
Für Projektauswahl, Projektmanagement und Erfolgskontrolle gelten die Qualitätsstandards für die industrielle Gemeinschaftsforschung und -entwicklung gemäß IGF-Leitfaden.
Die im Initiativeprogramm geförderten Forschungsvorhaben sollen branchenübergreifende Lösungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit ermöglichen und den Transfer der Ergebnisse in kleine und mittlere Unternehmen einschließen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF).
Es sollen vor allem Forschungsvorhaben beantragt werden, die von mehreren AiF-Mitgliedsvereinigungen gemeinsam getragen werden oder durch mindestens zwei Forschungsstellen mit sich ergänzenden Kompetenzen bearbeitet werden.
Die Antragstellung ist in der Regel zweimal jährlich möglich, die konkreten Termine werden auf den Internetseiten zu IGF und ZUTECH veröffentlicht.
01.01.2009
Richtlinie über die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung. BAZ vom 19.11.2008. mehr (URL: http://www.aif.de/igf/richtlinie.php)
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
(URL: http://www.aif.de/innovationsfoerderung/industrielle-gemeinschaftsforschung.html)