Was ist ein KMU? Antworten auf Fragen, die häufig an die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes gerichtet werden.
Grundlage der Einordnung eines Unternehmens als KMU ist die von der EU-Kommission angenommene Empfehlung 2003/361/EG, die seit dem 1. Januar 2005 gilt. Mit der Neuregelung wurde bei den relevanten Umsatz- und Bilanzwerten die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.
Neu in die Regelung aufgenommen wurde die besondere Berücksichtigung von KMU, die Teil einer größeren Unternehmensstruktur sind. Diese können sich anders als echte KMU auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen und sollen nach dem Willen der Kommission nicht von Unterstützungsmaßnahmen für KMU profitieren.
Ausschlaggebend für eine Bewertung eines KMU sind daher nicht mehr allein die reinen Kenndaten, sondern auch die Unternehmensstruktur. Ob ein Unternehmen als KMU anerkannt werden kann, läßt sich daher nur eingeschränkt schematisch bestimmen.
Grundlegend sind die folgenden Kenndaten des EU-Rahmens. Danach sind Mikro-, Kleine und Mittelgroße Unternehmen anhand folgender Kenndaten zu bestimmen:
| Unternehmenskategorie | Zahl der Mitarbeiter | Umsatz oder |
Bilanzsumme |
|---|---|---|---|
| mittelgroß | unter 250 | höchstens 50 Mio. € | höchstens 43 Mio. € |
| klein | unter 50 | höchstens 10 Mio. € | höchstens 10 Mio. € |
| mikro | unter 10 | höchstens 2 Mio. € | höchstens 2 Mio. € |
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Kommission hat dazu ein Erklärungsmuster veröffentlicht.
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Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Der Inhalt einer Projektskizze sollte wie folgt gegliedert sein:
Das elektronische Antrags- bzw. Angebots-System easy enthält alle gültigen Antragsunterlagen, Richtlinien, Nebenbestimmungen und Hinweise für die Projektförderung. Easy ermöglicht die Antragstellung auf elektronischem Weg. Rechtsverbindlich ist jedoch nach wie vor die unterschriebene Papierversion des Antrags.
Die Antragsunterlagen werden bei dem Projektträger eingereicht, der für die Umsetzung und administrative Abwicklung der jeweiligen Fördermaßnahmen zuständig ist. Die Kontaktadressen sind in der entsprechenden Förderbekanntmachung aufgeführt.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können die im Unternehmen üblicherweise gezahlten Personalkosten ansetzen, Höchstsätze sind nicht vorgeschrieben. Der Zuwendungsgeber behält sich eine Prüfung der Personalkostensätze vor.
Zuwendungen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Grundlage der geltenden Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98) gewährt, werden grundsätzlich als nicht der Umsatzsteuer unterliegende echte Zuschüsse angesehen.
Zuwendungen und Aufträge unterliegen generell den Ertragssteuern. Zuwendungen für die Anschaffung von Investitionsgütern können anstelle der Sofortbesteuerung auch bei den Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden, indem die Anschaffungskosten um die Zuwendung gemindert und der geminderte Betrag abgeschrieben wird.
Vorsteuern, die im Zusammenhang mit Zuwendungen anfallen, sind nach den Kriterien des §15 UStG abzugsfähig und abziehbar. Dies gilt auch bei den nicht umsatzsteuerbaren Zuwendungen. Bei der Antragstellung (im Rahmen der Vorkalkulation) sind Aussagen zum Vorsteuerabzug zu treffen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Auftragsforschung an Hochschulen gestrichen. Allerdings bleiben Umsätze aus Auftragsforschungen ertragssteuerfrei.
Als "de minimis"- Beihilfen gelten die Beihilfen, die von einem EU- Mitgliedsstaat an ein Unternehmen vergeben werden und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist, sodass Auswirkungen auf den Wettbewerb kaum spürbar sind. Der Gesamtbetrag der "de minimis"- Beihilfen darf über einen Zeitraum von drei Steuerjahren 200. 000 EUR nicht überschreiten. Rechtsgrundlage für "de minimis"-Beihilfen ist die VERORDNUNG (EG) Nr. 1998/2006 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis"-Beihilfen .
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK e.V.) unterstützt Unternehmen bei der Suche nach Beteiligungsgebern. Außerdem gibt es das
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. ,das die Möglichkeit bietet, mit Privatpersonen in Kontakt zu treten, die bereit sind, ihre Erfahrung und eigenes Kapital in Unternehmen einzubringen. Auch die
KfW-Bankengruppe informiert über grundsätzlich in Frage kommende Gesellschaften.
Im Förderkatalog, einer Datenbank für die Öffentlichkeit, die aus mehr als 110.000 abgeschlossenen und laufenden Vorhaben der Projektförderung des Bundes besteht, können Sie interaktiv und individuell im Datenbestand recherchieren sowie ausgewählte Statistiken abrufen.
Forschungsberichte bereits abgeschlossener Vorhaben können bei der
Technischen Informationsbibliothek Hannover (TIB) eingesehen und bestellt werden.
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deutschsprachiges Benutzerhandbuch und Mustererklärung der europäischen Kommission (URL: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf)
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(URL: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_en.htm)